Ihr Partner vor Ort
REGIONALER DRUCKLUFT- UND KOMPRESSORNSERVICE
AirCenter Niederrhein - Unsere Servicetechniker vor Ort bieten Ihnen einen Kompressor Service am Niederrhein, ob in Wesel, Moers, Kleve, Kamp-Lintfort, Krefeld, Rheinberg, Geldern, Goch, Kalkar, Rees, Xanten, Alpen, Emmerich, Voerde, Dinslaken, Schermbeck, Dorsten, Bocholt, Borken, Duisburg, Krefeld und Umgebung. Wir helfen Ihrem Unternehmen, die maximale Geräteverfügbarkeit ihrer Druckluft bei minimalen Betriebskosten sicherzustellen. Unser Team bietet für Druckluftkompressoren und Druckluftaufbereitungszubehör vorbeugende Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an. Ergänzend wird dieses noch durch komplette Installationen und Montage von Rohrleitungen.
AirCenter Niederrhein Service
Sicherheit in Ihrem Betrieb ...
Bewertung- und Gefährdungsanalyse Ihrer Druckluftstation
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist für Betreiber von überwachungspflichtigen Druckbehältern seit 01.01.2003 verbindlich anzuwenden. Als überwachungspflichtig gelten alle Druckluftbehälter mit einem Druckliterinhaltsprodukt von PS (maximal zulässiger Druck) x V (Volumen) > 50 bar x l.
Prüfung der Druckgeräte:
Befähigte Person: Kategorie I sowie PS < 1 bar Kategorie II und III
ZÜS: Kategorie IV sowie PS > 1 bar Kategorie II und III
Folgende Aufgaben sind durch den Betreiber durchzuführen bzw. zu beauftragen:
- Durchführung der sicherheitstechnischen Bewertung
- Festlegung der wiederkehrenden Prüfungen und Meldung an die zuständige Behörde
- Prüfung der Druckluftbehälter vor Inbetriebnahme
- Gefährdungsbeurteilung der Druckluftstation
Die sicherheitstechnische Überprüfung, die Festlegung der Prüffristen sowie die Gefährdungsbeurteilung kann der Betreiber seinem Sicherheitsbeauftragten (befähigte Person nach BetrSichV) übertragen. Die Prüfung der Druckluftbehälter muss je nach Druckliterinhaltsprodukt PS x V durch Dritte erfolgen.
- Prüfung vor der Inbetriebnahme: PS x V < 200 befähigte Person / PS x V > 200 ZÜS
- Wiederkehrende Prüfung: PS x V < 1.000 befähigte Person / PS x V > 1.000 ZÜS
- PS = maximal zulässiger Druck / V = Volumen
In folgenden Fällen entfällt die Prüfung vor Inbetriebnahme:
- Bei Behältern mit ZUA-Zulassung, wenn PX x V < 1.000
- Bei Kompressoren mit Druckbehältern, die fahrbar (ortsveränderlich) sind
Festlegung der Prüffristen:
Die Prüffristen werden anhand der Behälterpapiere in der sicherheitstechnischen Bewertung festgelegt. Als Höchstgrenze für wiederkehrende Prüfungen gelten in Deutschland 5 Jahre für die innere Prüfung und 10 Jahre für die Festigkeitsprüfung.
Die NDI tec GmbH - AirCenter Niederrhein führt den Sachkundigen-Nachweis für Druckbehälter als "Befähigte Person, nach Betriebssicherheitsverordnung".
Wir organisieren für Sie die komplette Vor- und Nachbereitung der Behälter-Prüfungen und kümmern uns um die Anmeldung von überwachungspflichtigen Druckluftbehältern bei den zuständigen Überwachungsvereinen.